Demokratie
Erstmal gibt es Bedarf zu erklären, was unsere Demokratie ist, und was nicht. Zunächst also zu ihrer Entstehungsgeschichte. Als Vorbild mag die griechische Demokratie gelten. Doch die Unterschiede sind enorm.
Griechenland war damals eine Monarchie und die Demokratie die kommunale Regierungsform der Stadt Athen. Wir sprechen hier also von Kommunalpolitik! Und die Macht ging auch nicht vom Volke aus, sondern nur von den reichen Männern Athens. Ihre Ämter wurden außerdem verlost, es gab also keine Wahlen, in denen das Volk etwas zu entscheiden gehabt hätte.
Demokratie bedeutet aus dem Altgriechischen zwar Volksherrschaft, aber das sagt auch nur, als dass nicht mehr nur ein einzelner König oder Fürst herrschten.

Die erste moderne Demokratie entstand, beginnend mit der Unabhängigkeitserklärung 1776, im Jahre 1787 mit der Verfassung der USA. Auch wenn viel bei der ersten modernen Demokratie eher an Frankreich denken. Doch die Französische Revolution fand erst 1789 statt und die Französische Republik wurde dann 1792 ausge&sh;rufen. Frankreich war jedoch die erste modernen Demokratie mit humanistischen Werten, die der USA bis heute noch in gewissen Teilen fehlen. Des&sh;wegen haben die USA leider auch kein Problem, Menschen in Guantanamo Bay ohne jegliche Rechtsverfahren gefangenzuhalten und zu foltern.

Diese modernen Demokratien, in Europa, erwiesen sich jedoch als relativ instabil. In Frankreich war es Napoleon Bonaparte. In Spanien herrschte der Diktator Francisco Franco 36 Jahre lang bis 1975. Und Italien war für seien wackligen Regierungen und ständigen Neuwahlen bekannt, während das Land bis heute mit der Mafia ringt. Und Deutschland nimmt hier, mit dem Dritten Reich, den traurigen Rekordplatz in Anspruch.
Aktuell geraten immer mehr europäische Demokratien ins Wanken und global ist diese Staatsform leider rückläufig. Was dann folgt, ist Diktatur oder wie man es heute nennt, eine „Autokratie“.
Beispiel Deutschland
Wir leben in Deutschland in einer freiheitlich, rechtsstaatlichen, repräsentativen Basisdemokratie. Die alten Griechen würden es als Wahl-Ochlokratie bezeichnen und minderdimensionierte Gerichtsbarkeiten bemängeln. Und diese Staatsform, die oft nur als „das System“ beschimpft wird, ist ebenso wertvoll, wie empfindlich. Deswegen schauen wir uns jetzt mal an, was eine gute Demokratie ausmacht.
Freiheit
Bei Freiheit denken die meisten Menschen an „Ich darf tun, was ich will!“, es sei denn, es ist illegal. Mit dieser Definition konnte ich noch nie etwas anfangen, denn ich lebe in Beziehungen und Pflichten. So ist mein Verständnis von Freiheit viel eher ein harmonisches Miteinander, das nicht davon blockiert wird, dass Mitmenschen nicht das sein dürfen, was sie sind. Und als soziales Wesen, das in diesem Miteinander ebenso eine Rolle spielt, muss auch ich meinen Freiraum haben. Aber tun, was ich will, aus einer egozentrischen Perspektive?
Dieses „freiheitlich“ ist viel mehr eine Eigenschaft der Rechtsstaatlichkeit. Das Dritte Reich war im Prinzip auch rechtsstaatlich, nur eben alles andere als freiheitlich. Die Allmacht der Regierung, und damit des Führers und der NSDAP, stand in einem Gesetz, dem Ermächtigungsgesetz. Und das zeigt, wie wichtig die Freiheit ist, damit ein Land nicht in eine Diktatur abrutschen kann.
Zu dieser Freiheit gehört, dass der Mensch sich dem Staat bis zu einem gewissen Grad entziehen kann. So musst du keine Bedingungen des Jobcenters Folge leisten, verlierst dann aber auch deine Ansprüche. Du man muss untertauchen können, wird ohne Ausweis jedoch kein Konto oder andere Möglichkeiten erhalten. Und die Menschen in einem freiheitlichen Rechtsstaat dürfen nicht kriminalisiert werden, also darf z.B. die Steuererklärung bis zu einem gewissen Grad falsch sein, was dann folgenlos bleiben muss.
Datenschutz ist übrigens auch ein wichtiges Element, das unsere Freiheit vor allzu umfassenden Zugriffsmöglichkeiten des Staatswesens schützt. Nur mit Datenschutz entsteht ein Freiraum, in dem wir uns auch mal unbehelligt bewegen können.
Gewaltenteilung
Zu viel Machtkonzentration hebelt jegliche Freiheitlichkeit aus. Wenn Ankläger:in, Gutachter:in, Richter:in und Vollzug eine Person ist, und sie dich verurteilen will, wirst du keine Chance haben. Deswegen gibt es in einer freiheitlichen Demokratie strikte Gewaltenteilung in allen möglichen Bereichen.
In Deutschland gibt es zusätzlich eine Gewaltenteilung zwischen Bund und den Bundesländern, dies sich Föderalismus nennt. Das mag auch manches Problem verursachen und machtpolitisch ausgenutzt werden. Es zwingt jedoch auch zu einer Politik, die von einer breiteren politischen Basis getragen wird. Die beiden Gewalten hier sind Bundestag und der Bundesrat der Länder.
Rechtsstaatlichkeit
Das ist ein interessanter Punkt, denn das Recht ist uralt. Alle Rechtsstaatlichkeit der Moderne beruht immer noch auf den Rechtsprinzipien des Römischen Reichs. In diesem Sinne sind wir heute immer noch Römer:innen! Und unser Bürgerliche Gesetzbuch BGB stammt aus dem Jahre 1896 und hat Wurzeln im Zivilrecht „Code Civil“ Napoleons.
Unser Recht, und speziell unser bürgerliches Zivilrecht, hat also schon alles erlebt: Monarchie, Diktatur und jetzt eben Demokratie. Der Glaube, Recht garantiere freiheitliche Demokratie, ist also eher ein Aberglaube. Dennoch kann es natürlich keine freiheitliche Demokratie ohne verlässliche Rechtssicherheit geben!

Ein Mangel unseres heutigen Rechts ist, dass es vom Geld abhängt. Kann ich mir eine Klage leisten? Was, wenn es sich über mehrere Instanzen zieht und teure Gutachten nötig werden? Deswegen findet Gerichtsbarkeit oft nur deswegen nicht statt, weil sich die Betroffenen den Rechtsweg nicht leisten können.
Basisdemokratie
Erschreckend wenige wissen, dass wir in einer Basisdemokratie leben. Deswegen ist übrigens auch oft die Rede von der ominösen „Parteibasis“.
„Die Basisdemokratie ist eine begrifflich nur als „diffuser Sammelbegriff“[1] definierte Form der direkten Demokratie. Sie kommt in den meisten basisdemokratischen Konzepten im Gegensatz zur repräsentativen Demokratie ohne Repräsentanten aus, da alle relevanten Entscheidungen von den Betroffenen selbst durch „unmittelbare Beteiligung“[1] getroffen werden, entweder durch Abstimmung oder direkte Aktion ...“
Zitat: Wikipedia, Stand 05.04.2023
Was soll ich dazu jetzt sagen, wenn intellektuell interessierte Menschen mitten in Deutschland sowas schreiben? Das ist peinlich!
Es gibt und gab auf diesem Planeten nie eine Direkte Demokratie. Und nein, auch die Schweiz ist eine Repräsentative Demokratie, allerdings mit Elementen der Direkten Demokratie. Deswegen ist dieses Bild von einer Ablösung der Repräsentative Demokratie durch die Direkte Demokratie einfach nur gefährlicher Blödsinn! Wie sollen denn 83 Millionen Menschen, ohne geeignete Strukturen, durch „Abstimmung oder direkte Aktion“ entscheiden? Setzten wir uns dann alle zusammen und reden mal darüber?
Das ist ein Thema andernorts: Feinde der Demokratie.
Repräsentative Demokratie
Die Repräsentative Demokratie ist die einzige funktionale und real existente Staatsform, die modernen, großen Ländern einen freiheitlichen Rechtsstaat garantiert. Es gibt Ausnahmen und Thailand ist ein Beispiel dafür, das aber auch dessen Instabilität und Abhängigkeit von einer „guten König:in“ zeigt.
In der Repräsentativen Demokratie geht die Macht vom Volke aus und auf die Repräsentanten über, die dann im Sinne ihrer Bürger:innen regieren. Den Wahlberechtigten bleibt die Entscheidung, wen sie für eine bestimmte Zeit legitimieren. Daher auch der Begriff „Legitimationsperiode“. Und wir Bürger:innen fungieren so als Kontrollorgan und könne klagen und eine Regierung abwählen.

Für unsere Basisdemokratie ist übrigens mangelnde Beteiligung an ihren Fundamenten eine ernsthafte Gefahr. Nur in Parteien können sich politischer Wille in Programmatik umsetzten, und so bis zur Spitze und in Regierungen gelangen. Und wenn wir da nur von außen zusehen, müssen wir uns auch nicht wundern, wenn unser Wille unberücksichtigt bleibt.
Gerichte
Eine unabhängige Justiz ist mit das wichtigste Element der Gewaltenteilung. Den meisten Menschen ist auch nicht bewusst, wie mächtig der Klageweg für uns Bürger:innen ist. Hierzu im Folgenden ein Beispiel.
Lange Zeit durften Frauen in der Bundeswehr nur eingeschränkt dienen, aber eben nicht im Kampfeinheiten an der Waffe. Lassen wir dabei mal außen vor, wieso man das überhaupt möchte. Jedenfalls gab es nun zwei Wege, dieses Recht zu erstreiten.
Die erste Variante wäre also, einer passenden Partei beizutreten. Dann muss sich dort eine Mehrheit bilden, die dieses Anliegen in ihr Parteiprogramm schreibt. Und wenn diese Partei dann an die Regierungsmacht kommt, muss das noch seinen Weg in den Koalitionsvertrag finden. Liegt das Verteidigungsministerium dann in der Hand dieser Partei, hat das Anliegen gute Chancen, Realität zu werden.
Wir sprechen hier also von einem Dutzend Eventualitäten und einem Weg von mindestens 10 Jahren. Das ist so etwa der Zeitraum, den etwas in der Politik braucht. Aber am Ende geht es dann doch schief und es startet der nächste Versuch. Und einzelne Menschen oder kleinen Gruppen erreichen so sowieso nichts!
Die zweite Variante ist, eine einzelne Frau klagt vor dem Bundesverfassungsgericht BVerfGE ihr Recht ein, in der Bundeswehr uneingeschränkt und an der Waffe zu dienen. Übrigens hat sie sich, als ihr dieses Recht dann zugestanden wurde, doch dagegen entschieden.
So mächtig ist die Möglicheit etwas einzuklagen!
Menschenrech
Die Menschenrechte sind leider kein bindendes Recht in unserem Grundgesetz GG. Im Art. 1 Abs. 2 GG heißt es zwar „Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“ Doch dann folgt im nächsten Absatz die Einschränkung „Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“
Kurz gesagt bedeutetet das, dass die zuvor genannten Menschenrechte leider kein bindendes Recht sind. Die Menschenrechte diene jedoch als Maßstab und beeinflussen so z.B. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts.
Privilegierte Bürgerrechte
Tatsächlich bedeuten heutige Demokratien immer noch ganz klare Privilegien für die Bürger:innen eines Staates. Es gibt Regeln, wer Staatsbürger:in ist und wie man das werden kann. Aber es bleibt eine Zweiklassen-Gesellschaften, in der penibel unterscheiden wird, welche Rechte Bürger:innen, Gäste, Ausländer:innen mit diversen Status oder eben alle Menschen haben. Und das kann man auch im GG erkennen, was für wen gilt und für „alle Menschen“ gilt bedauerlich wenig.

Nun möchte ich noch erklären, wieso ich ständig Ausländer:innen und nicht „Mitbürger:innen mit Migrationshintergrund“ schreibe. Nun, weil es einmal schlicht nicht stimmt, denn Mitbürger assoziiert, sie hätten die Bürgerrechte, was eben oft nicht der Fall ist. Und das ist die Lüge an dieser Floskel, weil sie den Eindruck erweckt, diese Menschen seien gleichberechtigt.
Es gibt natürlich auch Mitbürger:innen mit deutscher Staatsbürgerschaft und einem Migrationshintergrund. Aber wenn man sie so betitelt, was soll das bezwecken, außer damit eine zweite, niedere Klasse zu eröffnen?
Dir ist vielleicht auch schon mal aufgefallen, dass oft von „Migranten in der dritten Generation“ die Rede ist, mit dem Appell, sie doch bitte gleich zu behandeln. Und wieso nicht die Migrant:innen der zweiten Generation? Da grüßt wohl der Adolf aus seinem Grab, denn nach den Nürnberger Rassengesetzen spielte „der Grad des Judentums“ eine wichtige Rolle. War man Volljude oder „nur“ zur Hälfte oder ¼? Und sorry, aber ich wüsste keine andere Erklärung, wieso ständig auf dieser ominösen „dritten Generation“ rumgeritten wird.
Aber zurück zum Thema Demokratie!
Staatsvolk & Territorium
Eine Demokratie beruht auf drei Fundamenten. Das ist ein Staatswesen, gemäß ihrer Verfassung, die bestimmt, wie dieses Staatswesen beschaffen ist und funktioniert. Und die Demokratie wird dann verfassungsgemäß in einem bestimmten Bereich realisiert, die von dem dort lebenden Staatsvolk bestimmt wird.
Dabei bedeutet Staatsvolk nicht, dass es sich hier um ein Volk im nationalen Sinne handeln muss, auch wenn das oft zusammenhängt. Und hier liegt auch ein wichtiges Entwicklungspotential, diese Bindung eben zu lösen. Staatsvolk sind für mich persönlich alle Menschen, die in einem Land leben und dieses Land ausmachen, ohne Blick auf Nationalitäten.
Vom Grundsatz her gibt es jedoch keine Demokratie ohne diese drei Säulen, Verfassung, Volk und Territorium, auf dem das Recht dieses Staatswesens gilt. Und die Welt als eine einzige, gigantische Demokratie ist ebenso realitätsfern, da eine Basisdemokratie auf diesem Ausmaß schlicht unmöglich wäre. Das zeigt z.B. die EU mit der Problematik ihrer 24 Amtssprachen.
Verfassung
Die Verfassung ist das übergeordnete Gesetz, das die Art und Funktionen des demokratischen Staatswesens bestimmt. Wird eine neue Demokratie gegründet, erarbeite eine „Verfassungsgebende Versammlung“ diese Verfassung. Dann finden die ersten Wahlen im Sinne dieser Verfassung statt. Und das Volk nimmt, mit seiner Wahlbeteiligung, diese Verfassung und ihr Staatswesen an.
Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist das Grundgesetz, kurz GG. Und dieses GG gilt weltweit übrigens durchaus als besonderer Maßstab für demokratische Verfassungen. Und damit sind wir auch gleich beim nächsten Thema: den Verschwörungstheorien.

Verschwörungstheorien
Die BRD ist ein besonders beliebtes Ziel für modernen Aberglauben. Mein persönlicher Favorit, weil es kaum noch dümmer geht: Die BRD ist eine GmbH!
Tatsächlich gibt es diese GmbH der BRD, die dazu genutzt wird, gewisse Abrechnungen zu tätigen. Doch wenn ich eine GmbH gründe, werde ich ja zu keiner GmbH. Ich bleibe Jan, der Mensch! Und ebenso wird die BRD ja keine GmbH, nur weil sie eine gründet.
Ist das GG unsere Verfassung?
Dieser Glaube beruht auf der jüngeren Geschichte unseres Landes. Tatsächlich stellte das BVerfGE in einer Urteilsbegründung einmal fest, dass das Dritte Reich nicht untergegangen sei und damit die Weimarer Verfassung noch gelte. Und in der Tat ist die Weimarer Verfassung immer noch gültig und das GG hat in gewissermaßen einen Charakter, ähnlich der Verfassungszusätze in der USA.
Praktisch existiert die Weimarer Republik und ihre Staatswesen jedoch nicht mehr. Außerdem sind die allermeisten Belange im GG sehr viel konkreter definiert, als in der Weimarer Verfassung. Deswegen ist wohl eher eine Kuriosität unseres Landes, also sonderlich relevant.
Die Behauptung der sogenannten Reichsbürger:innen - sie werden mich für dieses Gendern hassen! - ist also definitiv falsch und seit der vollzogenen Wiedervereinigung erst recht.
Artikel 146
„Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Art. 146 GG vom 24.05.1949
So war das ursprünglich 1949 vorgesehen, da ein halbes Deutschland natürlich keine Entscheidung für die andere Hälfte treffen konnte. Doch in der DDR fanden dann freie Wahlen statt und man entschied sich, als neue Bundesländer der BRD beizutreten. Das ist legitim und wurde von der ostdeutschen Bevölkerung auch per Wahl angenommen. In diesem Zuge wurde dieser Art. 146 dann neuen den Gegebenheiten angepasst.
„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Art. 146 GG ab 29.09.1990
Doch was ist eigentlich der Sinn dieses letzten Artikels in unserem Grundgesetz?
Das ist schlicht die Regelung, wie dieses deutsche Staatswesen einmal enden und von einem Neuem abgelöst werden kann. Das sichert uns zu, dass diese Verfassung so lange gilt, bis ein neue Verfassungsgebende Versammlung eine neue Verfassung ausarbeitet. Und diese dann durch freie Wahlen angenommen wird, wie üblich. Und Art. 146 schützt uns vor einer Diktatur, die nicht diesen freiheitlichen Weg ginge.
Recht auf Wiederstand
„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
Art. 20 Abs. 4 GG
Auf dieses Recht, sich gegen Feinde der Demokratie, die unser Land diktatorisch übernehmen wollen ... Auf dieses Recht berufen sich gerne die Feinde der Demokratie, die sogenannten Reichsbürger und andere.
Das muss ich auch nicht weiter erörtern, weil bei denen, denen man das weiter erklären müsste, brennt sowieso kein Licht mehr im Oberstübchen. Da ist nur noch narzisstische Egozentrik übrig. Aber als Gesellschaft ist das alarmierend, denn diese Menschen bewaffnen sich und haben genau das vor: „diese Ordnung zu beseitigen“!
Der eigentliche Sinn dieses Artikels ist es, dass wir ausdrücklich das Recht erhalten, uns aktiv gegen so etwas, wie SA und Ermächtigungsgesetz es waren, zu wehren.

Stammtisch Intelligenz
Eigentlich ein Oxymoron, also zwei Worte, die miteinander einen Widerspruch erzeugen.
Ich finde es immer wieder faszinierend, wie Menschen ohne juristische Bildung so komplexe Sachverhalte, wie Verfassungsfragen in nur 5 Minuten lösen können. Und dann auch noch in maximal 3 Sätzen allgemeingültig erklären! Am besten noch mit völkerrechtlichen Aspekten.
Das Bundesverfassungsgericht benötigt dafür 16 Richter:innen und berät Monate, nur um in einem speziellen Einzelfall entscheiden zu können. Aber der Stammtisch weiß es besser! Und das ist einfach nur lächerlich.

Anarchie!
Auch das ist der Demokratie teils feindlich gesinnt: Menschen, die ihre revolutionäre Zerschlagung wünschen. Sie möchten die Staatsgewalt brechen und Freiheit in der Anarchie finden.
Wer bestimmt den in einer Anarchie, was getan und gelassen wird? Wer setzt sich denn letztendlich durch? Und so ist es klar, was Anarchie bedeutet: Faustrecht des Stärkeren!
Ich genieße den Frieden und die Offenheit in linken Kreisen. Anarchie funktioniert in einem kleine, geistreichen Kreis mit kultivierten Menschen. Aber in der Masse der Gesellschaft ist das leider eher ein Horrorszenarium, als eine Utopie. Dennoch gibt dies auf keinen Fall ein Grund, auf irgendeine Weise die Antifa und Linke mit den Nazis der AfD gleichzusetzen. Das eine sind Idealist:innen und das andere eine ernste Gefahr für unsere Gesellschaft!