Demokratie

Erstmal gibt es Bedarf zu erklären, was unsere Demokratie ist, und was nicht. Zunächst also zu ihrer Ent­stehungs­geschichte. Als Vorbild mag die griechische Demokratie der Antike gelten. Doch die Unter­schiede sind enorm.

Griechenland war damals eine Monarchie und die Demokratie die kommunale Regier­ungs­form der Stadt Athen. Wir sprechen hier also von Kommu­nal­politik! Und die Macht ging auch nicht vom Volke aus, sondern nur von den reichen Männern Athens. Ihre Ämter wurden außerdem verlost, es gab also keine Wahlen, in denen das Volk etwas zu ent­scheiden gehabt hätte.

Demokratie bedeutet aus dem Alt­griech­ischen zwar Volks­herrschaft, aber das sagt auch nur, als dass nicht mehr nur ein einzelner König oder Fürst herrschten.

Die erste moderne Demokratie entstand, beginn­end mit der Unab­hängig­keits­erklärung 1776, im Jahre 1787 mit der Verfassung der USA. Auch wenn viel bei der ersten modernen Demokratie eher an Frankreich denken. Doch die Französische Revolution fand erst 1789 statt und die Französische Republik wurde dann 1792 ausge­rufen. Frankreich war jedoch die erste modernen Demokratie mit human­istischen Werten, die der USA bis heute noch in gewissen Teilen fehlen. Des­wegen haben die USA leider auch kein Problem, Menschen in Guantanamo Bay ohne jegliche Rechts­ver­fahren ge­fangen­zu­halten und zu foltern.
 

Diese modernen Demokratien, in Europa, erwiesen sich jedoch als relativ instabil. In Frankreich war es Napoleon Bonaparte. In Spanien herrschte der Diktator Francisco Franco 36 Jahre lang bis 1975. Und Italien war für seien wackligen Regierungen und ständigen Neu­wahlen bekannt, während das Land bis heute mit der Mafia ringt. Und Deutschland nimmt hier, mit dem Dritten Reich, den traurigen Rekord­platz in Anspruch.

Aktuell geraten immer mehr europäische Demokratien ins Wanken und global ist diese Staatsform leider rückläufig. Was dann folgt, ist Diktatur oder wie man es heute nennt, eine „Autokratie“.

Beispiel Deutschland

Wir leben in Deutschland in einer frei­heit­lich, rechts­staat­lichen, repräsen­tativen Basis­demokratie. Die alten Griechen würden es als Wahl-Ochlokratie bezeichnen und minder­dimen­sionierte Gerichts­barkeiten bemängeln. Und diese Staats­form, die oft nur als „das System“ beschimpft wird, ist ebenso wert­voll, wie empfind­lich. Deswegen schauen wir uns jetzt mal an, was eine gute Demokratie ausmacht?

Freiheit

Bei Freiheit denken die meisten Menschen an „Ich darf tun, was ich will!“, es sei denn, es ist illegal. Mit dieser Definition konnte ich noch nie etwas anfangen, denn ich lebe in Bezie­hungen und Pflichten. So ist mein Ver­ständnis von Freiheit viel eher ein harmon­isches Mitein­ander, das nicht davon blockiert wird, dass Mitmenschen nicht das sein dürfen, was sie sind. Und als soziales Wesen, das in diesem Mitein­ander ebenso eine Rolle spielt, muss auch ich meinen Frei­raum haben. Aber tun, was ich will, aus einer ego­zen­trischen Perspektive?

Dieses „freiheit­lich“ ist viel mehr eine Eigen­schaft der Rechts­staat­lichkeit. Das Dritte Reich war im Prinzip auch rechtss­taatlich, nur eben alles andere als freiheit­lich. Die All­macht der Regierung, und damit des Führers und der NSDAP, stand in einem Gesetz, dem Ermächtigungs­gesetz. Und das zeigt, wie wichtig die Freiheit ist, damit ein Land nicht in eine Diktatur abrutschen kann.

Zu dieser Freiheit gehört, dass der Mensch sich dem Staat bis zu einem gewissen Grad ent­ziehen kann. So musst du keine Bedingu­ngen des Jobcenters Folge leisten, verlierst dann aber auch deine An­sprüche. Man muss Notfalls auch unter­tauchen können, wird ohne Ausweis jedoch kein Konto oder andere Möglich­keiten erhalten. Und die Menschen in einem freiheit­lichen Rechts­staat dürfen nicht kriminal­isiert werden, also darf z.B. die Steuer­er­klärung bis zu einem gewissen Grad falsch sein, was dann folgenlos bleiben muss.

Datenschutz ist übrigens auch ein wichtiges Element, das unsere Freiheit vor allzu um­fassenden Zu­griffs­möglich­keiten des Staats­wesens schützt. Nur mit Daten­schutz entsteht ein Frei­raum, in dem wir uns auch mal unbe­helligt bewegen können.

Gewaltenteilung

Zu viel Macht­konzentra­tion hebelt jegliche Freiheit­lichkeit aus. Wenn An­kläger:in, Gut­achter:in, Richter:in und Voll­zug eine Person ist, und sie dich ver­urteilen will, wirst du keine Chance haben. Des­wegen gibt es in einer freiheit­lichen Demokratie strikte Gewalten­teilung in allen möglichen Bereichen.

In einem Gerichtsverfahren ist es also nicht nur wichtig, das du dich verteidigen kannst und dir eventuell eine Pflichtverteidiger:in gestellt wird. Die Gewaltenteilung von Richter:in und Staatsanwaltschaft sorgt ebenfalls dafür, dass dich einer dieser beiden Institutionen alleine nicht verurteilen kann.

In Deutschland gibt es zusätz­lich eine Gewalten­teilung zwischen Bund und den Bundes­ländern, dies sich Föderalismus nennt. Das mag auch manches Problem verur­sachen und macht­politisch ausge­nutzt werden. Es zwingt jedoch auch zu einer Politik, die von einer breiteren politischen Basis getragen wird. Die beiden Gewalten hier sind Bundes­tag und der Bundes­rat der Länder.

Rechtsstaatlichkeit

Das ist ein interes­santer Punkt, denn das Recht ist uralt. Alle Rechts­staat­lich­keit der Moderne beruht immer noch auf den Rechts­prinzipien des Römischen Reichs. In diesem Sinne sind wir heute immer noch Römer:in­nen! Und unser Bürger­liches Gesetz­buch BGB stammt aus dem Jahre 1896 und hat Wurzeln im Zivil­recht „Code Civil“ Napoleons.

Unser Recht, und speziell unser bürger­liches Zivil­recht, hat also schon alles erlebt: Monar­chie, Dikta­tur und jetzt eben Demo­kratie. Der Glaube, Recht garan­tiere frei­heit­liche Demo­kratie, ist also eher ein Aber­glaube. Dennoch kann es natür­lich keine frei­heit­liche Demo­kratie ohne verläss­liche Rechts­sicherheit geben!

Ein Mangel unseres heutigen Rechts ist, dass es vom Geld ab­hängt. Kann ich mir eine Klage leisten? Was, wenn es sich über mehrere Instanzen zieht und teure Gut­achten nötig werden? Des­wegen findet Gerichts­barkeit oft nur des­wegen nicht statt, weil sich die Betrof­fenen den Rechts­weg nicht leisten können.

Basisdemokratie

Erschreckend wenige wissen, dass wir in einer Basis­demokratie leben. Desw­egen ist übrigens auch oft die Rede von der ominösen „Partei­basis“.

„Die Basisdemokratie ist eine begrifflich nur als „diffuser Sammelbegriff“[1] definierte Form der direkten Demokratie. Sie kommt in den meisten basisdemokratischen Konzepten im Gegensatz zur repräsentativen Demokratie ohne Repräsentanten aus, da alle relevanten Entscheidungen von den Betroffenen selbst durch „unmittelbare Beteiligung“[1] getroffen werden, entweder durch Abstimmung oder direkte Aktion …“

Zitat: Wikipedia, Stand 05.04.2023

Was soll ich dazu jetzt sagen, wenn intel­lek­tuell interes­sierte Menschen mitten in Deutsch­land sowas schreiben? Das ist peinlich!

Es gibt und gab auf diesem Planeten nie eine Direkte Demokratie. Und nein, auch die Schweiz ist eine Repräsen­tative Demokratie, aller­dings mit Elementen der Direkten Demokratie. Deswegen ist dieses Bild von einer Ab­lösung der Repräsen­tative Demokratie durch die Direkte Demokratie einfach nur gefähr­licher Blöd­sinn! Wie sollen denn 83 Mil­lionen Menschen, ohne geeignete Strukturen, durch „Ab­stimmung oder direkte Aktion“ entscheiden? Setzten wir uns dann alle zu­sammen und reden mal darüber?

Das ist ein Thema andernorts: Feinde der Demokratie.

Repräsentative Demokratie

Die Repräsen­tative Demokratie ist die einzige funkti­onale und real existente Staats­form, die modernen, großen Ländern einen freiheit­lichen Rechts­staat garantiert. Es gibt Aus­nahmen und Thai­land ist ein Bei­spiel dafür, das aber auch dessen Instabi­lität und Abhängig­keit von einer „guten König:in“ zeigt.

In der Repräsen­tativen Demokratie geht die Macht vom Volke aus und auf die Repräsen­tanten über, die dann im Sinne ihrer Bürger:in­nen regieren. Den Wahl­berechtig­ten bleibt die Entschei­dung, wen sie für eine bestimmte Zeit legit­imieren. Daher auch der Begriff „Legis­latur­periode“. Und wir Bürger:in­nen fungieren so als Kontroll­organ und könne vor Gericht klagen und eine Regierung abwählen.

Für unsere Basisd­emokratie ist übrigens mangelnde Betei­ligung an ihren Funda­menten eine ernst­hafte Gefahr. Nur in Parteien können sich poli­tischer Wille in Program­matik ums­etzten, und so bis zur Spitze und in Regierungen ge­langen. Und wenn wir da nur von außen zu­sehen, müssen wir uns auch nicht wundern, wenn unser Wille unbe­rücksich­tigt bleibt.

Gerichte

Eine unabh­ängige Justiz ist mit das wichtigste Element der Gewalten­teilung. Den meisten Menschen ist auch nicht bewusst, wie mächtig der Klage­weg für uns Bürger:in­nen ist. Hierzu im Folgenden ein Beispiel.

Lange Zeit durften Frauen in der Bundes­wehr nur ein­geschränkt dienen, aber eben nicht im Kampf­ein­heiten an der Waffe. Lassen wir dabei mal außen vor, wieso man das über­haupt möchte. Jeden­falls gab es nun zwei Wege, dieses Recht zu erstreiten.

Die erste Variante wäre also, einer passen­den Partei beizu­treten. Dann muss sich dort eine Mehr­heit bilden, die dieses An­liegen in ihr Partei­programm schreibt. Und wenn diese Partei dann an die Regierungsm­acht kommt, muss das noch seinen Weg in den Koalitions­vertrag finden. Liegt das Verteidi­gungs­minis­terium dann in der Hand dieser Partei, hat das An­liegen gute Chancen, Real­ität zu werden.

Wir sprechen hier also von einem Dutzend Eventual­itäten und einem Weg von min­destens 10 Jahren. Das ist so etwa der Zeit­raum, den etwas in der Politik braucht. Aber am Ende geht es dann doch schief und es startet der nächste Versuch. Und einzelne Menschen oder kleinen Gruppen er­reichen so sowieso nichts!

Die zweite Variante ist, eine einzelne Frau klagt vor dem Bundes­ver­fassungs­gericht ihr Recht ein, in der Bundes­wehr unein­ges­chränkt und an der Waffe zu dienen. Übrigens hat sie sich, als ihr dieses Recht dann zuge­standen wurde, doch da­gegen entschieden.

So mächtig ist die Möglich­eit etwas ein­zuklagen!

Menschenrech

Die Menschen­rechte sind leider kein binden­des Recht in unserem Grund­gesetz GG. Im Art. 1 Abs. 2 GG heißt es zwar „Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unver­letzlichen und unver­äußerlichen Menschen­rechten als Grundlage jeder mensch­lichen Gemein­schaft, des Friedens und der Gerech­tig­keit in der Welt.“ Doch dann folgt im nächsten Absatz die Ein­schrän­kung „Die nach­folgen­den Grund­rechte binden Gesetz­gebung, voll­ziehende Gewalt und Recht­sprech­ung als unmittel­bar geltendes Recht.“

Kurz gesagt bedeutetet das, dass die zuvor genann­ten Menschen­rechte leider kein binden­des Recht sind. Die Menschen­rechte diene jedoch als Maß­stab und beein­flussen so z.B. Entschei­dungen des Bundes­ver­fassungs­gerichts.

Privilegierte Bürgerrechte

Tatsächlich bedeuten heutige Demo­kratien immer noch ganz klare Privi­legien für die Bürger:in­nen eines Staates. Es gibt Regeln, wer Staats­bürger:in ist und wie man das werden kann. Aber es bleibt eine Zwei­klassen-Gesell­schaften, in der penibel unter­scheiden wird, welche Rechte Bürger:in­nen, Gäste, Aus­länder:in­nen mit diversen Status oder eben alle Menschen haben. Und das kann man auch im GG erkennen, was für wen gilt und für „alle Menschen“ gilt be­dauerlich wenig.

Nun möchte ich noch erklären, wieso ich ständig Aus­länder:innen und nicht „Mitbür­ger:innen mit Migrations­hinter­grund“ schreibe. Nun, weil es einmal schlicht nicht stimmt, denn Mit­bürger assoziiert, sie hätten die Bürger­rechte, was eben oft nicht der Fall ist. Und das ist die Lüge an dieser Floskel, weil sie den Ein­druck erweckt, diese Menschen seien gleich­berechtigt.

Es gibt natür­lich auch Mitbür­ger:innen mit deutscher Staats­bürgerschaft und einem Migrations­hinter­grund. Aber wenn man sie so betitelt, was soll das bezwecken, außer damit eine zweite, niedere Klasse zu eröffnen?

Dir ist viel­leicht auch schon mal auf­ge­fallen, dass oft von „Migranten in der dritten Generation“ die Rede ist, mit dem Appell, sie doch bitte gleich zu behandeln. Und wieso nicht die Migrant:in­nen der zweiten Generation? Da grüßt wohl der Adolf aus seinem Grab, denn nach den Nürnberger Rassen­gesetzen spielte „der Grad des Juden­tums“ eine wichtige Rolle. War man Voll­jude oder „nur“ zur Hälfte oder ¼? Und sorry, aber ich wüsste keine andere Erklärung, wieso ständig auf dieser ominösen „dritten Generation“ rumge­ritten wird.

Aber zurück zum Thema Demokratie!

Staats­volk & Territorium

Eine Demokratie beruht auf drei Funda­menten. Das ist ein Staats­wesen, gemäß ihrer Verfas­sung, die bestimmt, wie dieses Staats­wesen beschaffen ist und funkti­oniert. Und die Demo­kratie wird dann verfassungs­gemäß in einem bestimmten Bereich realisiert, die von dem dort lebenden Staats­volk bestimmt wird.

Dabei bedeutet Staats­volk nicht, dass es sich hier um ein Volk im nationalen Sinne handeln muss, auch wenn das oft zusammen­hängt. Und hier liegt auch ein wichtiges Entwick­lungs­potential, diese Bindung eben zu lösen. Staats­volk sind für mich persön­lich alle Menschen, die in einem Land leben und dieses Land ausmachen, ohne Blick auf Nationalitäten.

Vom Grundsatz her gibt es jedoch keine Demokratie ohne diese drei Säulen, Verfassung, Volk und Terri­torium, auf dem das Recht dieses Staats­wesens gilt. Und die Welt als eine einzige, gigan­tische Demokratie ist ebenso realitäts­fern, da eine Basis­demokratie auf diesem Aus­maß schlicht unmöglich wäre. Das zeigt z.B. die EU mit der Problematik ihrer 24 Amts­sprachen.

Verfassung

Die Verfassung ist das über­geord­nete Gesetz, das die Art und Funk­tionen des demokra­tischen Staats­wesens bestimmt. Wird eine neue Demo­kratie gegründet, erar­beite eine „Verfassungs­gebende Versamm­lung“ diese Verfassung. Dann finden die ersten Wahlen im Sinne dieser Verfas­sung statt. Und das Volk nimmt, mit seiner Wahl­beteili­gung, diese Verfas­sung und ihr Staats­wesen an.

Die Verfassung der Bundes­republik Deutschland ist das Grund­gesetz, kurz GG. Und dieses GG gilt weltweit übrigens durch­aus als beson­derer Maß­stab für demokra­tische Verfas­sungen. Und damit sind wir auch gleich beim nächsten Thema: den Verschwör­ungs­theorien.

 

Verschwörungs­theorien

Die BRD ist ein besonders belieb­tes Ziel für modernen Aber­glauben. Mein persön­licher Favorit, weil es kaum noch dümmer geht: Die BRD sei eine GmbH!

Tatsäch­lich gibt es diese GmbH der BRD, die dazu genutzt wird, gewisse Abrech­nungen zu tätigen. Doch wenn ich eine GmbH gründe, werde ich ja zu keiner GmbH. Ich bleibe Jan, der Mensch! Und ebenso wird die BRD ja keine GmbH, nur weil sie eine gründet. Sie bleibt eine demokratische Republik.

Wie im Mittelalter.

Mittelalter

Ist das GG unsere Verfassung?

Dieser Glaube beruht auf der jüngeren Geschichte unseres Landes. Tatsäch­lich stellte das Bundes­ver­fassungs­gerich in einer Urteils­be­gründung einmal fest, dass das Dritte Reich nicht unterge­gangen sei und damit die Weimarer Verfas­sung noch gelte. Und in der Tat ist die Weimarer Verfas­sung immer noch gültig und das GG hat in gewisser­maßen einen Charakter, ähnlich der Verfassungs­zusätze in der USA.

Praktisch existiert die Weimarer Republik und ihre Staats­wesen jedoch nicht mehr. Außer­dem sind die aller­meisten Belange im GG sehr viel konkreter definiert, als in der Weimarer Verfas­sung. Des­wegen ist wohl eher eine Kuriosität unseres Landes, also sonder­lich relevant.

Die Behauptung der soge­nannten Reichs­bür­ger:in­nen – sie werden mich für dieses Gendern hassen! – ist also definitiv falsch und seit der voll­zogenen Wieder­vereinigung erst recht.

Artikel 146

„Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

Art. 146 GG vom 24.05.1949

So war das ursprüng­lich 1949 vorge­sehen, da ein halbes Deutschland natürlich keine Entschei­dung für die andere Hälfte treffen konnte. Doch in der DDR fanden dann letztendlich freie Wahlen statt und man ent­schied sich, als neue Bundes­länder der BRD beizu­treten. Das ist legitim und wurde von der ost­deutschen Bevöl­kerung auch per Wahl ange­nommen. In diesem Zuge wurde dieser Art. 146 dann neuen den Gegeben­heiten angepasst.

„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

Art. 146 GG ab 29.09.1990

Doch was ist eigent­lich der Sinn dieses letzten Artikels in unserem Grundgesetz?

Das ist schlicht die Regelung, wie dieses deutsche Staats­wesen einmal enden und von einem Neuem abge­löst werden kann. Das sichert uns zu, dass diese Verfas­sung so lange gilt, bis ein neue Verfas­sungs­gebende Versamm­lung eine neue Verfas­sung aus­arbeitet. Und diese dann durch freie Wahlen ange­nommen wird, wie üblich. Und Art. 146 schützt uns vor einer Diktatur, die nicht diesen freiheit­lichen Weg ginge.

Jede Verfassung gilt nur so lange, bis sie von einer neuen Verfassung ersetzt wird. Und dieser Art. 146 regelt lediglich, wie so eine Ablösung funktioniert, und das ist übrigens Bestandteil jeder guten Verfassung und kein deutscher Sonderfall.

Recht auf Wiederstand

„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Art. 20 Abs. 4 GG

Auf dieses Recht, sich gegen Feinde der Demokratie, die unser Land diktator­isch über­nehmen wollen … Auf dieses Recht berufen sich gerne die Feinde der Demo­kratie, die soge­nannten Reichs­bürger:innen und andere.

Das muss ich auch nicht weiter erörtern, weil bei denen, denen man das weiter erklären müsste, brennt sowieso kein Licht mehr im Ober­stübchen. Da ist nur noch narziss­tische Ego­zentrik übrig. Aber als Gesell­schaft ist das alarmie­rend, denn diese Menschen bewaffnen sich und haben genau das vor: „diese Ordnung zu beseitigen“!

Der eigent­liche Sinn dieses Artikels ist es, dass wir ausdrück­lich das Recht erhalten, uns aktiv gegen so etwas, wie SA und Ermächti­gungs­gesetz es waren, zu wehren.
 

Stammtisch Intelligenz

Eigentlich ein Oxymoron, also zwei Worte, die mitein­ander einen Wider­spruch erzeugen.

Ich finde es immer wieder faszi­nierend, wie Menschen ohne juris­tische Bildung so komplexe Sach­verhalte, wie Verfass­ungs­fragen in nur 5 Minuten lösen können. Und dann auch noch in maxi­mal 3 Sätzen allge­mein­gültig erklären! Am besten noch mit völker­recht­lichen Aspekten.

Das Bundes­ver­fassungs­gericht benötigt dafür 16 Rich­ter:in­nen und berät Monate, nur um in einem speziellen Einzel­fall entschei­den zu können. Aber der Stamm­tisch weiß es besser! Und das ist einfach nur lächerlich.

 

Anarchie!

Auch das ist der Demokratie teils feind­lich gesinnt: Menschen, die ihre revoluti­onäre Zerschla­gung wünschen. Sie möchten die Staats­gewalt brechen und Frei­heit in der Anarchie finden.

Wer bestimmt den in einer Anarchie, was getan und gelassen wird? Wer setzt sich denn letzt­end­lich durch? Und so ist es klar, was Anarchie bedeutet: Faust­recht des Stärkeren!

Ich genieße den Frieden und die Offenheit in linken Kreisen. Anarchie funktio­niert in einem kleine, geist­reichen Kreis mit kultivierten Menschen. Aber in der Masse der Gesell­schaft ist das leider eher ein Horror­szenarium, als eine Utopie. Den­noch gibt dies auf keinen Fall ein Grund, auf irgend­eine Weise die Antifa und Linke mit den Nazis der AfD gleich­zu­setzen. Das eine sind Ideal­ist:in­nen und das andere eine ernste Gefahr für unsere Gesellschaft!
 

Wie im Mittelalter.

Mittelalter